1. November 2015

Langenhorner Chaussee: Neue Radverkehrsführung kann nicht überzeugen

Langenhorner Chaussee: Back to the past


Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Bericht von einer Wochenendtestfahrt

Das neue Gehwegradeln entlang der Langenhorner Chaussee kann nicht so recht überzeugen. Mittlerweile sind schon längere Abschnitte mit neuen Gehwegen als Ersatz für Fakeradwege und vormalige Gehwege fertiggestellt. Dort, wo der Gehweg nun eine Breite von drei Meter hat und keine Fu´ßgänger unterwegs sind, fährt es sich angenehm und schnell. Bei den zahlreichen Überfahrten zu Tankstellen ist jedoch Vorsicht geboten. Dem querenden Autoverkehr wird der vorfahrtberechtigte Radverkehr nicht angezeigt. Radler müssen hier also immer für die gepanzerten Verkehrsteilnehmer mitdenken, um nicht unter die Räder zu geraten.


Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Nachteilig sind nun auch die Führungen über Querstraßen. Statt Dreistrichfurten gibt es nur noch jeweils eine breite Furt. Die Räumzeiten sind nun selbstverständlich nur noch an Fußgängerbelange ausgerichtet. Radler haben also an großen Kreuzungen unnötig lange Standzeiten im Vergleich zum Fahrbahnverkehr. An der Kreuzung mit der Tangstedter Landstraße gibt es für Fußgänger einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"). Für Radler ist dort gar keine Querung aufgetragen - ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Abbiegende Fahrzeuge werden für den Längsverkehr auf der Nebenfläche erst am weit abgesetzten Fußgängerüberweg halten. Doch Radler haben keinen Vorrang im Verlauf von Fußgängerüberwegen, und ohne eine Furt zu queren erfordert wiederum das Mitdenken für die gepanzerten Verkehrsteilnehmer.


Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda


Sobald Fußgänger auftauchen, müssen Radler sich zurücknehmen. Zügiges Radeln ist dann leider nicht mehr möglich. Vor allem, wenn Fußgänger nebeneinander gehen, kann es schwierig werden eine Überholmöglichkeit zu finden.


Während entlang der Luruper Hauptstraße und luruper Chaussee Radler im Bereich der Bushaltestellen auf die Fahrbahnen ausweichen müssen, sollen sie im Verlauf der Langenhorner Chaussee sich enge Gehwege bzw Wartebereiche mit Passanten und Fahrgästen teilen - zwangsweise. - © Stefan Warda


An einigen Abschnitten ist der Gehweg recht eng ausgefallen. Radler können Fußgängern dort nicht ausweichen, ohne in der Dooringzone zu radeln. Neben einigen Straßenbäumen werden Überholvorgänge zudem kaum möglich sein.  Die Gehwegbreite erreicht dort nicht einmal zwei Meter. Einer "Fahrradstadt" ist das Gehwegradeln entlang der Langenhorner Chaussee nicht würdig.


Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

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Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda

Langenhorner Chaussee: Gehwegbenutzungspflicht - © Stefan Warda



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1 Kommentar:

  1. Wieder teilweise gefährlicher Mumpitz und uneindeutige Regelungen (z.B. fehelnde Radfahrerfurt neben Zebrastreifen, ...). Somit werden Radfahrer wieder lernen, dass Gehwegradeln nix ungewöhnliches ist und es auch anderswo praktizieren. Und die Autofahrer werden sich bei der Tankstellenausfahrt wieder über die Radfahrer aufregen, die "verboterner Weise auf dem Gehweg fahren und dann noch aggressiv Vorfahrt einfordern. Diese Rüpel!"
    So wurde Radverkehr direkt nach Erfindung des Faustkeils geplant.

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